Promotionsordnung der Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen der Bergischen Universität Wuppertal vom 11.07.2016
§ 1
Promotionsrecht
(1) Die Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen (Fakultät 5) der Bergischen Universität Wuppertal verleiht je nach Schwerpunkt der Dissertation den Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften, Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.) oder eines Doktors der Philosophie, Doctor philosophiae (Dr. phil.). Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer beachtlichen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis bedeutet, und einer mündlichen Prüfung festgestellt. Alle Titel werden auch in weiblicher Form vergeben.